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25.01.10

Der Mathematiker Shannon als Bastler - in der Ausstellung "Codes und Clowns"

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Der amerikanische Ingenieur und Mathematiker mit seiner Maschine "Theseus" - eine der Höhepunkte der Ausstellung "Code und Clowns", die zur Zeit im Heinz Nixdorf MuseumsForum zu sehen ist.

Bekannt geworden ist Claude Elwood Shannon (1916-2001) durch seine mathematischen Arbeiten zur Informationstheorie, die sich zum Beispiel mit der Sicherheit der Signalübertragung befassten. Er gilt als Wegbereiter des digitalen Zeitalters. Daneben war Shanonn aber ein begeisterter Bastler und leidenschaftlicher Jongleur. Er hat zum Beispiel richtige Jongleur-Automaten erfunden und diese Automaten sind auch Teil dieser Ausstellung, so etwa dieser Clown-Roboter.

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Die Ausstellung macht klar, dass Shannon nicht nur einen genialen analytischen Verstand besass sondern auch das Wissen und den Willen, seine Erkenntnisse umzusetzen und richtige Maschinen zu bauen. Die oben gezeigte Theseus-Maschine zum Beispiel gilt als die erste lernfähige Maschine: Sie zeigt, wie eine mechanische Maus einen einmal gefundenen Weg durchs Labyrinth wiederholen kann.

Die Jongliermaschine oder der Labyrinth-Computer dürfen trotz der gewiss spielerischen Elemente als durchaus ernsthafte Arbeiten bezeichnet werden. Bei anderen Experimenten bricht dann der Schalk und vielleicht auch Sarkasmus bei Shannon durch. Das gilt etwa für einen Rechner, der römische Zahlen bis zu +/- 70 verarbeiten kann. Ihn stattete Shannon sogar mit einem imposanten Namen aus "Thrifty Roman Numerical Backward Looking Computer". THROBAC - in Anlehnung an einen der ersten berühmten Grossrechner ENIAC.e


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Die absurdeste seiner Maschinen ist wohl gleichzeitig auch die bekannteste: Sie trägt den Namen "The inultimate machine" und ist auch als ON/OFF Maschine bekannt: Alles, was der Benutzer zunächst sieht, ist ein Schalter. Bewegt er diesen Schalter von OFF auf ON öffnet sich eine Klappe, eine Hand fährt heraus und stellt den Schalter wieder auf seine Ausgangsposition OFF.

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Die Exponate der Ausstellung stammen aus der privaten Sammlung von Betty Shannon, der Witwe des 2001 verstorbenen Shannon. Sie sind eine Leihagabe des Museums des Massachussets Institute of Technology.

Parallel zur Ausstelllung ist auch eine neue Monographie erschienen, die sich auch mit den bisher wenig bekannten Bastelarbeiten von Claude Shannon befast: Axel Roch:Claude E.Shannon. Spielzeug, Leben und die geheime Geschichte seiner Theorie der Information. Berlin: Gegenstalt Verlag 2009. Weitere Informationen und Auszüge aus dem Buch

Im digital brainstorming Podcast erläutert der Kurator der Ausstellung Jochen Viehoff einige der Exponate und erzählt über die Hintergründe der aktuellen Schau.

Die Ausstellung ist bis zum 24.April 2010 im Heinz Nixdorf MuseumsForum in Paderborn zu sehen und ab dem 8.Mai am Kommunikationsmuseum in Berlin, später auch in Frankfurt und Nürnberg

Bildnachweis: oben:Massachussets Institute of Technoloy, unten: Dominik Landwehr, Migros-Kulturprozent

19.01.10

Medienheft: Tradition verpflichtet

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Die Online Plattform www.medienheft.ch wurde zu ihrem zehnjährigen Jubiläum überarbeitet. Mit ihrem jungen Alter von zehn Jahren stapeln die Macher aber ziemlich tief - denn ihre Publikation hat eine deutlich längere Geschichte. (dl)

Fundierte Artikel zu medienpolitischen Themen sind in der Schweiz rar. Umso wichtiger sind deshalb die Artikel der Medienhefte. Die Online Plattform wurde zu ihrem zehnjährigen Jubiläum überarbeitet und bietet über eine Stichwortleiste schnellen Zugang zu älteren Artikel. Sie reicht von B wie Blogs über G wie Gewalt, I wie Informationsgesellschaft , M wie Markt, P wie Privater Rundfunk bis zu S wie Service Public und W wie Werbung.

Medienkritik ist ein heikles Gebiet, zumal ja die Medien eigentlich immer Partei sind – sei es als Zeitung, als Radio-Angebot. Das zeigt ein kleiner Blick in die Mediengeschichte der Schweiz. Immer wieder fühlten sich die Zeitungen bedroht und reglementierten – mit Erfolg – etwa die TV-Werbung. Eine unabhängige Medienkritik hat in einem solchen Umfeld natürlich einen steinigen Boden.

Interessanterweise haben sich ausgerechnet die beiden Landeskirchen in diesem Bereich ausgezeichnete Arbeit geleistet - seit 1973 sogar unter einem gemeinsamen Dach. Lange vor dem Internet und der Explosion der Fachzeitschriften gab es in der Schweiz den „ZOOM Filmberater“ – hier waren nicht nur fundierte Kritiken zu den neusten Filmen zu lesen, hier wurden auch andere Medien kritisch beobachtet.

Wer in den 70er Jahren etwas über Film und Medien wissen wollte, war Abonnent und nicht nur das: Man hat die alten Hefte gesammelt, viele haben sogar die Kurzkritiken zu den Filmen in der Mitte des Heftes herausgetrennt und in Karteikästen aufbewahrt, so war es nämlich gedacht...

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Diese Zeitschrift enstand 1973 aus der evangelischen Filmzeitschrift ZOOM und dem katholischen Filmberater. Die Anfänge liegen aber viel früher, lesen wir in einer Darstellung zur Geschichte der kirchlichen Medienarbeit: „Der Schweizerische Katholische Volksverein (SKVV), 1904 als Laienorganisation der (männlichen) Schweizer Katholiken gegründet, schafft eine Sektion zum Schutze der Sittlichkeit mit einer Spezialsektion für ‚Schaustellungen einschliesslich der Kinematographie‘ .“

Die Geschichte der kirchlichen Medienkritik in der Schweiz ist noch nicht geschrieben - hier wartet noch ein interessantes Stück Kulturgeschichte des 20.Jahrhundert auf seine Entdeckung.

Online Plattform Medienheft

Zur Geschichte der katholischen Medienarbeit

07.01.10

Googles digitale Bibliothek - ein Skandal aus der Sicht des Urheberrechts

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Seit einigen Jahren ist Google daran, ganze Bibliotheken zu digitaliiseren. Weltweit - und Google hat auch Verträge mit europäischen Bibliotheken, sogar eine Schweizer Bibliothek macht mit. Das ist aus urheberrechtlicher Sicht nicht unproblematisch, erklärt der Zürcher Jurist Mathis Berger im digital brainstorming Podcast.

Tatsächlich, so Mathis Berger im Gespräch mit Dominik Landwehr, geht es Google nicht priimär um den Zugang zum Wissen: Die Digitalisierung der Bibliotheken ist ein Geschäftsmodell und damit soll ob kurz oder lang Geld verdient werden. Rechtlich zulässig ist das in der Schweiz und in anderen europäischen Ländern nur dort, wo ein Autor mehr als 70 Jahre lang tot ist. In allen anderen Fällen ist eine Digitalisierung problematisch respektive rechtlich ohne Zustimmung der Rechte-Inhaber nicht zulässig.

Das ganze Gespräch mitt Mathis Berger als digital brainstorming Podcast (ca 25 Minuten - 22 MB)

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